FAQs

Manche Ihrer Fragen lassen sich schnell klären – werfen Sie einfach einen Blick in unsere FAQs, dort finden Sie hilfreiche Antworten und nützliche Informationen!

  • Woher kommt der Name KAVAU360?

    Vieles bei uns dreht sich um Kollektivverträge, die im allgemeinen Gebrauch mit KV abgekürzt werden. Schreibt man KV so wie man es spricht, dann ergibt sich KAVAU. Die Zahl 360 steht für einen Rundum-Service, den wir unseren Kunden bieten.

  • Entwickelt KAVAU360 Software selbst?

    KAVAU360 entwickelt selbst keine Software, sondern setzt auf etablierte Softwarehersteller und deren individuelle Entwicklungsumgebungen. Unser wichtigster Partner in diesem Bereich ist die Firma BMD Systemhaus GesmbH.

  • Welche Stärken zeichnet KAVAU360 aus?

    KAVAU360 hat seine Stärken in den Kernthemen der Zeiterfassung und in der Schnittstelle zum Lohn. Das bedeutet, dass die Vorgaben unterschiedlicher Kollektivverträge exakt abgebildet werden können.

    Darüber hinaus stehen Experten aus den Bereichen Arbeitszeiterfassung und Lohnverrechnung für Schulungen und Fragen zur Verfügung.

  • Welche Features sind in KAVAU360 nicht enthalten?

    Die Softwarelösung eignet sich nicht für die Dienstplanung bzw. beinhaltet nur rudimentäre Planungsfunktionen. Außerdem ist es in KAVAU360 nicht möglich, eine Projektzeiterfassung bzw. Leistungserfassung zu führen.

  • Wie erreicht man KAVAU360 am besten?

    KAVAU360 erreicht man am besten per E-Mail. Informationen, Fragen und Anregungen bitte an support@kavau360.at schreiben. Wir melden uns dann umgehend bei unseren Kunden.

  • Wie finden KAVAU360 Schulungen statt?

    Die Schulungen werden online mit Key-Usern durchgeführt und dauern in der Regel eine Stunde. Begleitend werden Dokus und Schulungsvideos zur Verfügung gestellt. Auch nach der Schulung stehen wir selbstverständlich unseren Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung.

  • Was passiert, wenn ein Termin verschoben werden muss?

    Wir bemühen uns schnellstmöglich um einen neuen Termin. Wir bitten, Änderungen zumindest 24 Stunden vorher bekanntzugeben. Wird am selben Tag verschoben oder tritt kundenseitig eine massive Verspätung ein, muss ein neuer Termin gefunden werden, frühestens am nächsten Arbeitstag.