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Arbeitszeitregelungen am 24. und 31. Dez
An den beiden Tagen 24. und 31. Dezember gelten besondere Arbeitszeitregelungen, die je nach Kollektivvertrag variieren. Hier ein komprimierter Überblick:
Kollektivvertrag Handel
Angestellte:
Ende der Normalarbeitszeit:
13:00 Uhr (an Samstagen 12:00 Uhr).
Überstunden: Unbedingt notwendige Abschlussarbeiten nach Arbeitszeitende gelten als Überstunden.
Arbeiter:
Großhandel:
Arbeitszeit endet um 13:00 Uhr (an Samstagen 12:00 Uhr).
Einzelhandel:
Arbeitszeitende richtet sich nach den Öffnungszeiten, endet aber spätestens:
24. Dezember: 13:00 Uhr.
31. Dezember: 17:00 Uhr (50 % von 13:00–15:00 Uhr, 100 % ab 15:00 Uhr).
Wein- und Spirituosenhandel: Arbeitsfrei, Überstunden werden vergütet.
Kollektivvertrag Metallgewerbe
Angestellte:
Arbeitszeitende: 12:00 Uhr.
Überstunden: Nach Normalarbeitszeitende geleistete Stunden mit 100 % Zuschlag.
Arbeiter:
Arbeitszeitende: 12:00 Uhr.
Überstunden: Jede geleistete Stunde nach 12:00 Uhr mit 100 % Zuschlag.
Kollektivvertrag Automatische Datenverarbeitung und IT
Angestellte:
Arbeitszeitende: 12:00 Uhr (Wenn keine Schichtarbeit).
Wichtige Hinweise:
Überstunden entstehen, wenn die Normalarbeitszeit überschritten wird. Je nach Branche gelten unterschiedliche Zuschläge (50–100 %).
Achten Sie auf die spezifischen Vorgaben Ihres Kollektivvertrags, insbesondere bei notwendigen Abschlussarbeiten.
Diese Regelungen ermöglichen eine transparente Planung und gerechte Entlohnung während der Feiertage.
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