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Arbeitszeitregelungen am 24. und 31. Dez

An den beiden Tagen 24. und 31. Dezember gelten besondere Arbeitszeitregelungen, die je nach Kollektivvertrag variieren. Hier ein komprimierter Überblick:

Kollektivvertrag Handel

Angestellte:

  • Ende der Normalarbeitszeit:

    • 13:00 Uhr (an Samstagen 12:00 Uhr).

  • Überstunden: Unbedingt notwendige Abschlussarbeiten nach Arbeitszeitende gelten als Überstunden.

Arbeiter:

  • Großhandel:

    • Arbeitszeit endet um 13:00 Uhr (an Samstagen 12:00 Uhr).

  • Einzelhandel:

    • Arbeitszeitende richtet sich nach den Öffnungszeiten, endet aber spätestens:

      • 24. Dezember: 13:00 Uhr.

      • 31. Dezember: 17:00 Uhr (50 % von 13:00–15:00 Uhr, 100 % ab 15:00 Uhr).

  • Wein- und Spirituosenhandel: Arbeitsfrei, Überstunden werden vergütet.

Kollektivvertrag Metallgewerbe

Angestellte:

  • Arbeitszeitende: 12:00 Uhr.

  • Überstunden: Nach Normalarbeitszeitende geleistete Stunden mit 100 % Zuschlag.

Arbeiter:

  • Arbeitszeitende: 12:00 Uhr.

  • Überstunden: Jede geleistete Stunde nach 12:00 Uhr mit 100 % Zuschlag.

 

Kollektivvertrag Automatische Datenverarbeitung und IT

Angestellte:

  • Arbeitszeitende: 12:00 Uhr (Wenn keine Schichtarbeit).

Wichtige Hinweise:

  • Überstunden entstehen, wenn die Normalarbeitszeit überschritten wird. Je nach Branche gelten unterschiedliche Zuschläge (50–100 %).

  • Achten Sie auf die spezifischen Vorgaben Ihres Kollektivvertrags, insbesondere bei notwendigen Abschlussarbeiten.

Diese Regelungen ermöglichen eine transparente Planung und gerechte Entlohnung während der Feiertage.

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