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Zeiterfassung
Gleitzeit: Was bedeutet die 25%-Regel wirklich
Gleitende Arbeitszeit liegt grundsätzlich vor, wenn ArbeitnehmerInnen innerhalb eines vereinbarten Rahmens Beginn und Ende ihrer täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen können. Fehlt diese Flexibilität, fallen automatisch Mehr- und Überstundenzuschläge an.
Die 25%-Regel
Oft stößt man in der Fachliteratur auf die sogenannte 25%-Regel. Diese besagt: MitarbeiterInnen sollten mindestens über 25 % ihrer Arbeitszeit frei verfügen können, damit man überhaupt von einem Gleitzeitmodell sprechen kann.
Woher kommt die 25%-Regel?
Das Vorlagenportal erklärt den Hintergrund so: Bei Gleitzeitmodellen ist eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zehn Stunden möglich. Das bedeutet, ArbeitnehmerInnen können zwei Stunden länger zuschlagsfrei arbeiten als nach der üblichen Grundregel des Arbeitszeitgesetzes (acht Stunden). Prozentuell betrachtet entspricht dieses „Mehr“ rund 25 % – und genau diese Quote soll den Beschäftigten zur selbstbestimmten Zeiteinteilung zur Verfügung stehen.
Wichtig: Diese 25 % gelten nicht starr für jeden einzelnen Arbeitstag, sondern als durchschnittlicher Richtwert.
Kernzeit als Einschränkung
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Kernzeit den Spielraum oft stark einschränkt. Kernzeit ist jener Zeitraum, in dem alle MitarbeiterInnen fix anwesend sein müssen (abgesehen von Dienstverhinderungen). In klassischen Bürojobs liegt diese meist zwischen 09:00 und 15:00 Uhr.
Ist die Kernzeit zu lang, sinkt die tatsächliche Flexibilität schnell unter die 25 %-Marke – und das Gleitzeitmodell verliert an Attraktivität.
Fazit
Die 25%-Regel ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine praxisorientierte Empfehlung. Für Unternehmen bedeutet das: Je ausgewogener das Verhältnis zwischen Kernzeit und flexibler Arbeitszeit ist, desto besser kann Gleitzeit tatsächlich gelebt werden.
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