Unbeschränkte Anrechnung
Beim selben Unternehmen, mit Unterbrechung
Hat die Unterbrechung mehr als 90 Kalendertage gedauert, maximal 5 Jahre
Bei anderem Unternehmen
Maximal 5 Jahre
Selbständigkeit
Maximal 5 Jahre
Schulzeiten
Maximal 4 Jahre für Schulzeiten, die über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehen (Kein positiver Abschluss erforderlich)
Hochschulzeiten
Maximal 5 Jahre (Positiver Abschluss erforderlich)
Obergrenzen:
Folgende Obergrenze müssen jedoch beachtet werden:
Für B, C, D dürfen in Summe maximal 5 Jahre angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die einzelne Tätigkeit jeweils mindestsens 6 Monate gedauert hat
Für E in Kombination mit B, C, D dürfen in Summe maximal 7 Jahre angerechnet werden
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